Zusammenarbeit mit einem Buchhalterbüro

  1. Wann brauche ich einen Buchhalter?

Wen Sie ein beginnender Einzelunternehmer in Tschechien sind, sind Sie gesetzlich verpflichtet eine minimale Evidenz zu Steuerzwecken führen (Steuerewidenz). Sie können es selbständig machen. Sie könnten auch ein kurzes Träning von einem Buchhalter nehmen, wie es richtig gemacht wird.

Ein Buchhalter werden Sie brauchen, wenn Sie ein USt.-Zaher werden. Sie werden es, wenn Ihre Einkünfte in Tschechien während 12 Monaten 1.000.000 CZK überschreiten, oder wenn Sie mit Ausland handeln werden. Der Status USt.-Zahler bringt mehr administratieve Last auf Ihr Unternehmen: eine monatliche Steuererklärung und zwei monatliche Meldungsdokumenten.

Wenn Sie eine GmbH (s.r.o.) oder eine Filiale in Tschechien haben, besteht dann eine Pflicht, eine Buchhaltung nach tschechischen Vorschriften zu führen, dann ist es besser, einen Buchhalter zu finden.

  1. Wann soll ich mit der Buchhaltung beginnen?

Nach tschechischen Gesetzforschriften, die Rechtsperson soll die Buchhaltung am Tage der Registrierung beginnen. Wenn Sie Ihr Unternehmen im Oktober, November oder Dezember registriert haben, könnten Sie die folgende Buchhaltungsperiode um diese 3 Monaten verlängern, aber das Finanzamt soll darüber informiert worden.

  1. Wie sieht die Zusammenarbeit mit einem Buchhalter aus?

Kleine Unternehmen arbeiten meistens mit einem externen Buchhalter zusammen. Der Unternehmer gibt dem Buchhalter die Dokumenten für eine Periode über, typisch für einen Monat. Die Dokumenten können in Papier oder in digitaler Form sein. In mehr anspruchvollen Fällen kann es vereinbart worden, dass der Buchhalter im Büro des Kunden für einen Nachmittag monatlich oder wöchentlich arbeitet.

  1. Sollte ich einen Buchhalter in der Nachbarschaft suchen?

Es ist nicht nötig. Im externen Modus könnten Sie mit einem Buchhalter zusammenarbeiten, der sein Büro in einer anderen Stadt oder Regio hat. Alle Dokumenten können in digitaler Form geschickt worden.