Die Steuerbasis machen im Allgemeinen Gevinne minus Ausgaben.
Das tschechische Einkommensteuergesetz gestattet den Einzelunternehmern ihre Ausgaben mit einem Prozenttarif deklarieren, auch wenn die wirklichen Ausgaben niedriger waren. Hier sind zwei Punkten, wo man aufmerksam sein muß: es gibt maximale anerkennbare Betragen für so berechnete Ausgeben, je nach Unternehmungsart, und wenn man zwischen wirklichen und prozentuellen Ausgaben wechselt, hat es Einfluß auf die Steuerbasis vom letzten Jahr.
Für Handwerker und Landwirten: 80% mit Maximalbetrag von 1.600.000 CZK.
Für mehrheit von Einzelunternehmern: 60% mit Maximalbetrag von 1.200.000 CZK.
Für freie Berufen (Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte…): 40% mit Maximalbetrag von 800.000 CZK.
Bei mieten von Immobilien: 30% mit Maximalbetrag von 600.000 CZK.
Wenn man von wirklichen zu prozentuellen Ausgaben oder umgekehrt wechselt, man sollte die Steuerbasis des letzten Jahres anpassen hinsichtlich der Stände von Lager, Ansprüche und Schulden. Das wir mit einder zusätzlichen Steuererklärung gemacht, was eine normale Prozedur ist und zu keiner Strafe führt. Um die Anpassungen richtig zu machen, es ist besser sich bei einem Buchhalter oder Steuerberater zu konsultieren.