Die Einzelunternehmer und Gesellschaften werden in Tschechien zu USt.-Zahlern, wenn ihre Einkünfte während beliebigen 12 Monaten steigen über 1.000.000 CZK.
Weitere Gründe sind verbunden mit ausländischem Handel:
– wenn man im Ausland einkauft für mehr als 326.000 CZK;
– wenn man Diensten von auslädnischen Unternehmen (EU) annimmt;
– wenn man Diensten an auslädnischen Unternehmen (EU) liefert.
In den drei letzten Fällen , kann man entscheiden zwischen ein normaler USt.-Zalhler und eine Identifizierte Person zu werden. Der Sinn von Status einer Identifizierter Person ist, dass man als ein USt.-Zahler nur für ausländische Transaktionen funktioniert, ohne Einfluss auf die Bilanz. Für inländische Transaktionen bleit man ein Nichtzahler.
Die Unternehmen registrieren sich freiwillig als USt.-Zahler, wenn sie als Kunden andere Unternehmen haben, die öfter bei USt.-Zahlern bestellen.